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Gericht macht Anlageberater haftbar: Klumpenrisiko kann ein Beratungsfehler sein

Landgericht Frankfurt sieht Indizien für Falschberatung, wenn Produkte über 10 Prozent im Privatanleger-Portfolio ausmachen

09.12.11 || altMÜNCHEN (09. Dezember 2011) - Führt eine Anlageberatung zur Übergewichtung einzelner Wertpapiere im Portfolio eines Anlegers, kann dies einen Beratungsmangel darstellen. Ein solches Klumpenrisiko kann zur Haftung des Anlageberaters führen. Das stellte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main jetzt in einem aktuellen Urteil fest (Aktenzeichen 2/21 O 44/11).

Der Fall: Ein Anleger hatte 100.000 Euro in Aktienfonds investiert. Im Februar 2007 empfahl seine Bank, zur Diversifizierung des Risikos 23.000 Euro in ein Zertifikat umzuschichten. Nach Angaben des Beraters sollte das Papier 8 Prozent jährlich erwirtschaften, Kursverluste waren bis zu 40Prozent abgesichert. Erzielt wurden aber nur rund 3,5 Prozent Ertrag. Der Anleger hatte den Berater darauf hingewiesen, dass er als Rentner eine sichere Kapitalanlage suchte. Nun klagte er gegen die Bank.

Die Richter am Landgericht Frankfurt gaben dem Anleger in weiten Teilen Recht. „Interessant ist über den Einzelfall hinaus aber die Urteilsbegründung", meint Fachanwältin Daniela Bergdolt, Sprecherin des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So stellte das Gericht fest, dass beim Zertifikat im Falle eines drastischen Kursrückgangs am Aktienmarkt der Kapitalschutz nicht mehr greife. Aufgrund der Kopplung an den Aktienmarkt sei es zur Diversifikation des Portfolios ungeeignet gewesen. Und: Nach Ansicht der Richter bestand ein Klumpenrisiko, weil der Anteil des Papiers am Portfolio des Anlegers bei mehr als 20 Prozent lag. Als Maßstab nannten das LG hierbei § 60 des Investmentgesetzes (bei Investmentfonds darf kein einzelnes Wertpapier mehr als 10 Prozent desFondsvermögens ausmachen). Dies sei auch bei privaten Anlegern eine Messlatte für die mängelfreie Beratung.

Die Entscheidung ist für Anleger interessant, die auf Rat der Bank aus dem Erlös eines Wertpapierkaufs zum Beispiel Zertifikate kaufen, obwohl das Anlagerisiko vermindert werden soll. Dann sollten Anleger ihren Fall juristisch auf mögliche Beratungsfehler überprüfen lassen, so der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Bank und Kapitalmarktrecht des DAV. Mehr unter www.bankundkapitalmarkt.de(raberg)

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