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Ein Affront gegen die vom Bahnlärm geplagten Menschen im Rheintal

Rüdesheimer Bahntunnel: Landrat Albers fordert von Verkehrsminister Dr. Ramsauer umfassende Aufklärung - „Kein guter Stil" - Schreiben Stadtverordnetenvorsteher Michael Barth an Bundesverkehrsministerium

25.01.12 || altaltRHEINGAU-TAUNUS-KREIS (24. Januar 2012) - Mit Unverständnis und Enttäuschung reagierte Landrat Burkhard Albers auf die Nachricht aus Berlin, dass sich das Bundesverkehrsministerium nun faktisch gegen eine baldige Realisierung des Rüdesheimer Eisenbahntunnels ausspricht. Seinen Unmut über diese Entscheidung und die Art der gewählten Informationspolitik über die Medien hat Landrat Albers in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer formuliert. „Wir hätten erwartet, dass der Minister zunächst einmal die fünf Beteiligten an der Rahmenvereinbarung über das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Berechnung informiert und uns Zeit für eine Stellungnahme gibt. So wurden wir durch die Berichterstattung in den Medien vor vollendete Tatsachen gestellt; das ist kein guter Stil", so Landrat Burkhard Albers, der diese Vorgehensweise als Affront gegen die vom Bahnlärm und der Verkehrssituation betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Rheintal bewertet. Neben Landrat Albers hat auch Rüdesheims Stadtverordnetenvorsteher Michael Barth ein Schreiben an das Bundesverkehrsministerium geschrieben, das wir im Wortlaut veröffentlichen.

In seinem Schreiben an den Bundesminister stellt Albers klar, dass es eine Rahmenvereinbarung gibt, in der die Kostenaufteilung zwischen Bund, Land, Stadt Rüdesheim, dem Rheingau-Taunus-Kreis und der Bahn AG vereinbart wurde. Mit den Aussagen aus Berlin werde die Vereinbarung nun einseitig aufgekündigt; zum Schaden der Stadt und der Region. „Noch vor kurzem wurde aus meinem Haus ein Planungskostenanteil für die Realisierung des Bauprojektes von 80.000 Euro - nach besten Wissen und Gewissen - angeordnet; das ist jetzt alles Makulatur", so der Landrat.

Vollkommen unverständlich ist Landrat Albers auch die Entscheidung des Bundesministers in der Sache. Zwar habe Minister Dr. Ramsauer im vergangenen Jahr Assmannshausen besucht, um sich über den Bahnlärm zu informieren. Doch sei zu dieser Zeit überraschenderweise kein einziger Güterzug durch den Rheingau gerollt. Auch habe der Bundesverkehrsminister nicht zu Kenntnis genommen, dass durch die absehbare Zunahme des Güterverkehrs auf der Transversale Genua-Rotterdam die Schranken in Rüdesheim dauerhaft geschlossen bleiben. Albers: „Dies stellt für den Tourismusstandort Rüdesheim einen immensen wirtschaftlichen Schaden dar und beeinträchtigt die Lebensqualität der Bevölkerung in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß." Zudem könne auch die Aufwertung der Rheinpromenade in Rüdesheim nicht erfolgen.

Unklar ist dem Landrat zudem, wie die Gutachter auf einen Kosten-Nutzen-Faktor von 0,2 kommen. „Dies bedeutet nämlich, dass die Realisierbarkeit dieses Projektes bereits zu einem Zeitpunkt vom Bundesverkehrsminister als illusorisch betrachtet wurde, zu dem Dr. Ramsauer öffentlich erklärte, dass er es für realisierbar hielt", betont Landrat Burkhard Albers. Zudem weist Landrat Albers in seinem Schreiben auf die Rahmenvereinbarung vom 14. September 1998 und vom 20. Dezember 2007 hin. „Diese Vereinbarung wird von uns nicht gebrochen." Deshalb fordert der Landrat nun den Bundesverkehrsminister gemeinsam mit dem hessischen Verkehrsministerium und der Bahn AG auf, öffentlich darzulegen, „wie sie als Verantwortliche für die Zustände in und um Rüdesheim in der Sache weiter vorzugehen gedenken".

Landrat Albers weiter: „Insbesondere sehe ich nunmehr das Bundesverkehrsministerium in der Pflicht, geeignete Vorschläge zur Verlagerung des Güterverkehrs aus dem Rheintal, wie von der Landesregierung Rheinland-Pfalz vorgestellt, auch im Bundesverkehrswegeplan endlich zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang weist Landrat Albers erneut auf die Veranstaltung mit dem Landesminister aus Rheinland-Pfalz Roger Lewentz, am Montag, 6. Februar 2012, ab 18.00 Uhr, ins Hotel Frankenbach - Mainzer Hof in Eltville hin. Lewentz wird das Konzept des Landes Rheinland-Pfalz für eine Alternativstrecke für den Güterverkehr erläutern. Zu Beginn um 18.00 Uhr zeigt der Journalist Christoph Würzburger seinen Film "DurchZug - Lärmterror im Rheintal" und gibt dazu einige Erläuterungen.

Abschließend zeigte sich Landrat Albers auch verwundert darüber, dass der Rheingau-Taunus-Kreis keine Bundesmittel für dringend benötigte Straßenprojekte und keine Mittel für die Entlastung der Menschen vor den Folgen des zunehmenden Güterverkehrs erhalten soll. Albers: „Dies ist eine in keiner Weise akzeptable Zukunftsperspektive für den Rheingau-Taunus-Kreis." Landrat Albers wird nun versuchen, einen Gesprächstermin bei Verkehrsminister Ramsauer zu erhalten. (cz/lkrtk)

altDas Schreiben von Rüdesheims Stadtverordnetenvorsteher Michael Barth vom 23. Januar 2012 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin hier im Wortlaut


"Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Projekt U42 in Rüdesheim am Rhein, Presseberichterstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nachricht, dass die Umgehungsstraße U42, die gemeinhin als das Tunnelprojekt bekannt ist, bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung lediglich eine 0,2 erreicht hat und somit nach der Feststellung Ihres Hauses gestorben ist, habe ich aus der Presse erfahren. Unabhängig vom Ergebnis, ist es schon sehr merkwürdig, wenn die Verfahrensbeteiligten, die zudem einen Großteil der Gesamtkosten zu tragen haben, über diesen Weg informiert werden. Noch merkwürdiger ist allerdings die Tatsache, dass unser Bundestagsabgeordneter Willsch wohl schon die schriftliche Mitteilung aus Ihrem Haus erhalten hat, da er schon am Samstag auf Ihr Schreiben reagieren konnte.

Wie schon erwähnt, liegt uns Ihre Mitteilung bisher nicht vor. Dennoch ist es möglich, aus den vorhandenen Pressetexten auf den Inhalt Ihres Schreibens zu schließen. Für mich stellt sich dabei die Frage, wie denn das von Ihnen beauftragte externe Institut eine Wirtschaft-lichkeitsberechnung anfertigen kann, ohne sich vor Ort mit den notwendigen Parametern vertraut gemacht zu haben. Offensichtlich hat Ihr Haus hier eine Vorgehensweise an den Tag gelegt, die auch mit Ihrem Herrn Minister Ramsauer nicht abgesprochen wurde. Hatte dieser Herrn Bürgermeister Mosler und mir, bei unserem Besuch in Berlin am 10.11.2011 noch versichert, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nur unter Beteiligung der Betroffenen sinnvoll ist. Dies hatte uns am gleichen Tag auch noch Herr Staatssekretär Hartinger bestätigt.

Nun, gut zwei Monate später, scheint sich die Angelegenheit in Ihrem Haus ein wenig ver-selbständigt zu haben. Oder ist dies die Vorgehensweise bei ungeliebten Projekten? Bei der Vielzahl der in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu vermutenden Fehler, drängt sich die Frage auf, ob es in diesem Fall Dilettantismus der Verantwortlichen, oder eben ein geplantes Vorgehen ist, um das ganze Projekt kurz vor der Planfeststellung zu kippen.

Zumindest scheint mir klar, dass der zuständige Projektbeauftragte sich nur unzureichend mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Die Aussage, dass nun nach deutlich günstigeren Alternativen gesucht werden muss, offenbart die Unterstellung, dass es diese Alternativen gibt. Das Gutachten im Vorfeld der 1998er Finanzierungsvereinbarung hat aber nahezu 30 Alternativen einer intensiven Prüfung unterzogen und eben die nun seit 14 Jahren verfolgte B 4 Lösung als einzige Alternative zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs genannt. Welche weiteren Alternativen sollen das denn sein, die nun geprüft werden und zudem auch noch erheblich preisgünstiger sein müssen? Dies lässt Ihr Haus offen. Dabei sind Sie es doch, der eine Alternative uns vorstellen muss. Es sind doch nicht wir, die zur Beseitigung der unerträglichen Situation Ihnen Vorschläge machen müssen, die Sie dann nach Gutsherrenart beurteilen.

Die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Rüdesheim ist eine Maßnahme des Bundes. Dieser ist alleine für die Kosten zuständig. Die Stadt Rüdesheim, der Rhein-gau-Taunus-Kreis und das Land Hessen haben trotz der alleinigen Bundesverpflichtung 1998 einer Mitfinanzierung zugestimmt, um eben die untersuchte B 4 Lösung zügig realisie-ren zu können. Dieser Umstand wird von Ihrem Haus offensichtlich völlig außer Acht gelas-sen. Entgegen der üblichen Finanzierung trägt der Bund bei dieser Maßnahme lediglich ca. 47 % der Gesamtkosten. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung beruht aber auf den vollen Kosten. Richtig gerechnet hat die Maßnahme unter Maßgabe der reinen Bundeskosten und unter Unterstellung, dass ansonsten richtig gerechnet wurde, einen Faktor von ca. 0,5 erreicht.

Sie sollten auch bedenken, dass bei jeder anderen Alternative die finanzielle Beteiligung von Stadt, Kreis und Land wohl kaum zu realisieren ist. Die Gesamtkosten würden also voll dem Bund zur Last fallen.

Ich denke, dass dies alles in Ihrem Haus durchaus bekannt ist. Es ist wohl so, dass dieses seit 1913 geplante Projekt wieder einmal verschoben werden soll, wohlwissend, dass es keine realisierbaren Alternativen gibt und die Kosten immer weiter steigen werden. Meiner Auffassung nach wird einfach in Kauf genommen, dass durch Ihre Verweigerungshaltung die unerträglichen Belastungen für die Region, die Bevölkerung und den Tourismus weiter bestehen und steigen werden.

Die Schließzeiten des Bahnübergangs, die jetzt schon mehr als 8 Stunden täglich betragen, werden durch die 40 %-ige Steigerung der Züge und die Verdreifachung der Zuglänge sicherlich auf mehr als 16 Stunden steigen und zu einem endgültigen Verkehrskollaps füh-ren. Sicherlich sind dann die maßgeblichen Mitarbeiter in Ihrem Haus nicht mehr in Amt und Würden, da gerade in der ministerialen Führungsebene die Halbwertzeit dieser Personen doch recht gering ist. Für uns hier vor Ort bedeutet die jetzige Vorgehensweise allerdings massive Eingriffe in unsere Lebensqualität.

Bedenke ich zudem, dass schon mein Großvater für dieses Projekt gekämpft hat, so möchte ich bei der Feststellung Ihres Hauses, dass die B 4 Lösung endgültig gestorben sei, aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Schon 1969 hat der damalige Verkehrsminister Leber die selbe Aussage gemacht und 30 Jahre später wurde dann amtlich zum wiederhol-ten Male festgestellt, dass eine Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs über die B 42 nur dann möglich ist, wenn die Bahn in einen Tunnel hinter die Stadt gelegt wird und die Umgehungsstraße auf die freie Trasse der Bahn kommt.

Seit 1969 haben sich die Kosten der Maßnahme nahezu verzehnfacht. Ich bin mir sicher, dass die Entscheidung Ihres Hauses weiter zu einer Kostensteigerung beitragen wird, ohne dass eine andere Problemlösung als Ergebnis am Ende weiterer Prüfungen stehen wird.

Zunächst möchten wir als Verfahrensbeteiligte aber die Wirtschaftlichkeitsprüfung zuge-sandt bekommen, um Ihre Vorgehensweise zu überprüfen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn dies zeitnah erfolgen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Barth"

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