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Hilfen zur Erziehung sind notwendiger denn je

Landrat Burkhard Albers und Jugendhilfedezernentin Monika Merkert: Ambulante Maßnahmen haben im Kreis Vorrang vor stationären Hilfen

21.07.11 || altRHEINGAU-TAUNUs-KREIS (21. Juli 2011) - „Die Erziehung der Kinder und Jugendlichen möglichst rasch in die Hände der Eltern zurückzugeben, ist ein Ziel der Jugendhilfe", so die zuständige Dezernentin Monika Merkert. Dies müsse aber auch mit gutem Gewissen verantwortet werden können, so Monika Merkert weiter. „Die Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahren stark verändert, Hilfen zur Erziehung sind notwendiger denn je. Wenn erforderlich, wird eine passgenaue und wirksame Hilfe zur Verfügung gestellt. Das Gebot der Sparsamkeit wird von meinen Mitarbeitern in jedem Fall beachtet."

Die kürzlich erfolgten Auswertungen des Jugendhilfeplaners hätten ergeben, dass im Jahr 2010 im Fachdienst Jugendhilfe insgesamt 771 Hilfen zur Erziehung für Minderjährige und 117 Hilfen für junge Volljährige bearbeitet worden seien. Nach Angaben der Kreisbeigeordneten waren 127 junge Menschen in Pflegestellen untergebracht. Bei den Individual-Hilfen liege ein deutlicher Schwerpunkt bei der Altersgruppe der 14- bis 17Jährigen. Die Analyse habe auch ergeben, dass die Anteile der stationären Maßnahmen von 2009 (59,6 Prozent) im Jahr 2010 auf 57,1 Prozent zurückgegangen seien. Diese Zahl belege auch die strategische Maxime des Jugendamtes, ambulanten Maßnahmen Vorrang vor stationären Hilfen zu geben.

Bei der klassischen Heimerziehung stand viele Jahre die Eltern ersetzende Hilfe im Vordergrund. Kinder und Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben konnten, blieben in der Regel auf Dauer im heim. Erst das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) setzte Anfang der 90er Jahre neue Maßstäbe. Die heutige Heimerziehung ist zunehmend als zeitlich befristete Hilfeform ausgestaltet. Durch eine Verbindung von Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten werden junge Menschen ihrem Alter und Entwicklungsstand gemäß gefördert mit der Perspektive der Rückkehr in die eigene Familie, einer Pflegefamilie oder der Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

Die Zielhierarchie, in der sich die Familienbezogenheit des KJHG wiederspiegelt, kommt auch in der dort geforderten Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie zum Ausdruck. Monika Merkert: „In jedem Einzelfall wird im Zusammenwirken aller Beteiligten ein individueller Hilfeplan erstellt, der Hilfeverlauf wird regelmäßig reflektiert und die Art der Hilfe den Entwicklungen und Bedürfnissen angepasst. Darüber hinaus ermöglicht der Rheingau-Taunus-Kreis seit vielen Jahren betroffenen Eltern ein Elterntraining nach dem Rendsburger Modell. Dieses Elterntraining stellt eine sehr intensive, verbindliche und starke Form der Elterngruppenarbeit dar mit dem Ziel, eine Veränderung des Erziehungsstils und der Erziehungseinstellung zu erreichen."

Dem Landkreis komme als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine doppelte Funktionsbestimmung zu. Einerseits sollten Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder beraten und unterstützt werden. Andererseits solle aber auch ein Beitrag dazu geleistet werden, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen, um Kinder und Jugendliche von Beginn an vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, führte die Dezernentin weiter aus. Landrat Burkhard Albers und Jugendhilfedezernentin Monika Merkert abschließend: „Der Kreis ist sich seiner Verantwortung bewusst und bietet trotz schwieriger Haushaltslage freiwillige Präventionsmaßnahmen weiter an. Hier kurzfristig Geld einzusparen, heißt, am falschen Ende zu sparen und wird der zum Teil problematischen Ausgangslage vieler Kinder, Jugendlichen und Familien nicht gerecht. Dennoch wird der finanzielle Aspekt nicht vernachlässigt." (cz/lkrtk)

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