18.09.23 || FRANKFURT (18.
September 2023) - . Die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes hat in der Woche von 11. bis 17. September zehn Lebensmittelbetriebe wegen eklatanter Hygienemängel sowie Schädlingsbefall amtlich
geschlossen. Die betroffenen Betriebe, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, können erst dann wieder öffnen, wenn alle Mängel behoben und eine Freigabe durch das Ordnungsamt vorliegt. Amtlich
geschlossen wurden sieben gastronomische Betriebe, zwei Lebensmittelmärkte und eine Bäckerei.
In neun der zehn Betriebe mussten die Bediensteten einen Schädlingsbefall, etwa durch Ratten, Mäuse und Schaben, feststellen, der in einigen Fällen auch negative Auswirkungen auf Lebensmittel und
Servierutensilien hatte. So fanden die Bediensteten angefressene Lebensmittelverpackungen und durch Nagerkot verunreinigte Teller. In acht der zehn Betriebe herrschten zudem teils gravierende
unhygienische Zustände durch mangelnde Grundsauberkeit, Schimmel und schlechte Warenpflege.
Die Betriebe erwartet viel Arbeit in Sachen Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung, zudem werden Bußgeldverfahren eingeleitet und die Veröffentlichung der Betriebe im Verbraucherfenster Hessen
geprüft. Die Betriebe dürfen zudem erst nach positiver Abnahme durch die Lebensmittelkontrolle wieder öffnen.
Die Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes führte im ersten Halbjahr 2023 rund 2600 Lebensmittelkontrollen durch. Diese führten zu 101 Betriebsschließungen und 21 Teilschließungen. Außerdem wurden
bisher 67 Frankfurter Betriebe 2023 auf der Meldeplattform des Verbraucherfensters Hessen, der sogenannten Hygieneplattform, veröffentlicht; 2022 waren es noch 55. Dieser Service für Verbraucherinnen
und Verbraucher erfolgt, wenn nicht nur im unerheblichen Ausmaß oder wiederholt gegen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350
Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist. Ebenso wenn im Rahmen von Untersuchungen Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden.
Die Kontrollfrequenz der Betriebe richtet sich nach den Lebensmitteln, die dort hergestellt, verarbeitet oder verkauft werden. Für alle Lebensmittelbetriebe wird anhand einer Risikobeurteilung
festgelegt, wie häufig sie kontrolliert werden müssen. Hier spielt das Lebensmittel an sich, aber auch das Verhalten des Lebensmittelunternehmens eine wichtige Rolle. So werden beispielsweise
Betriebe, die mit Fleisch oder Fisch arbeiten, engmaschiger kontrolliert als Getränkehändler, die Ware nur in geschlossenen Gebinden abgeben. Auch bekommen jene Betriebe häufiger Besuch der
Lebensmittelüberwachung, die in der Vergangenheit negativ in Sachen Lebensmittelhygiene aufgefallen sind.
Auf einen besonders schweren Fall trafen die Lebensmittelkontrolleure bereits im November 2022 während einer planmäßigen Kontrolle. Hierbei wurde ein Mäuse- und Rattenbefall festgestellt. Zusätzlich
lagerten im Küchenbereich des Restaurants frischer Thunfisch mit überschrittenem Verbrauchsdatum und es fanden sich verdorbene Lebensmittel wie - vermutlich - Hähnchenschenkel, Würstchen und
Rindersteak. Darüber hinaus wurden Sprossen, Gurken und tiefgefrorene Lebensmittel mit Frostbrand, verschimmelte Zwiebeln und Peperoni sowie ein nicht identifizierbares, rötliches Lebensmittel mit
schimmelähnlichem Belag entdeckt.
Hinzu kamen zahlreiche Reinigungs- und Dokumentationsmängel sowie fehlende Personalschulungen. Auch bei einer Nachkontrolle im Mai 2023 wurden erhebliche bauliche und hygienische Mängel festgestellt. Im Juni erging dann gegen den Restaurantbetreiber ein Strafbefehl wegen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind.
Im Verbraucherfenster Hessen der Hessischen Landesregierung finden Verbraucherinnen und Verbraucher die Hygieneplattform, auf der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht nach Paragraph 40 Abs. 1a des
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht werden. Die dort
gelisteten Betriebe können entweder in einer barrierearmen Listenübersicht oder über ein Kartenmodul mit Umkreissuche nachgesehen werden und sind für ein halbes Jahr dort erfasst. Ein
Beschwerde-Button gibt Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, auch selbst Hinweise auf unhygienische Zustände in Betrieben der Lebensmittelverarbeitung in Hessen geben und Fotos an die
Behörden übermitteln. Zusätzlich hält das Angebot Handlungsempfehlungen nach dem LFGB bereit. (red/ffm)